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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5276
OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00 (https://dejure.org/2001,5276)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2001 - 12 UF 114/00 (https://dejure.org/2001,5276)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 12 UF 114/00 (https://dejure.org/2001,5276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch; Titel; Verwirkung; Verjährungsfrist; Zeitmoment

  • Judicialis

    BGB § 1585b Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 621 d; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche - Zeitmoment

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 327
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Der BGH (FamRZ 99, 1422) hatte sich im Rahmen einer Prozeßkostenhilfeentscheidung mit der Frage zu befassen.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und dieses Urteil möglicherweise von der Entscheidung BGH FamRZ 99, 1422 abweicht (§§ 621 d, 546 ZPO).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Zwar mag es bei niedrigeren Einkommmensverhältnissen nicht erforderlich sein, daß der Schuldner konkrete Vertrauensinvestitionen in seine Nichtinanspruchnahme darlegt (BGH FamRZ 88, 370,373; ferner die vom FamG zitierte Entscheidung OLG Hamm FamRZ 96, 1239).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Das OLG Stuttgart (FamRZ 99, 859) hat sich gleichfalls der Meinung des OLG Karlsruhe angeschlossen.
  • OLG Hamm, 17.06.1997 - 3 UF 253/96

    Voraussetzungen an die Durchführung einer Zwangsvollstreckung; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Das OLG Hamm (FamRZ 98, 1189) geht grundsätzlich ebenso wie das OLG Karlsruhe davon aus, daß an die Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche erhöhte Anforderungen gestellt werden müßten.
  • OLG Hamm, 02.02.1996 - 5 UF 244/95
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Zwar mag es bei niedrigeren Einkommmensverhältnissen nicht erforderlich sein, daß der Schuldner konkrete Vertrauensinvestitionen in seine Nichtinanspruchnahme darlegt (BGH FamRZ 88, 370,373; ferner die vom FamG zitierte Entscheidung OLG Hamm FamRZ 96, 1239).
  • KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93

    Zum Zeitmoment bei der Verwirkung von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Demgegenüber meint das Kammergericht Berlin (FamRZ 94, 771), daß auch bei titulierten Ansprüchen bereits nach einem Jahr der Untätigkeit das Zeitmoment der Verwirkung erfüllt sei, da es bei einem titulierten Unterhalt sogar näher läge, daß der Gläubiger die Forderung zeitnah durchsetze.
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 49/88

    Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Denn die Anpassung kann aufgrund allgemein zugänglicher Daten durchgeführt werden; daß im Einzelfall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muß, wie es hier 1991 geschehen ist, schließt die Vollstreckbarkeit der Wertsicherungsklausel nicht aus (offengelassen in BGH FamRZ 89, 267).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92

    Unterhaltsanspruch; Verwirkung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Das OLG Karlsruhe ( FamRZ 93, 1456 ) hat in einem Fall, in dem ein rechtskräftig verurteilter Unterhaltsschuldner mehr als 10 Jahre keinen Kindesunterhalt gezahlt hatte, die Auffassung vertreten, daß für die Verwirkung eines titulierten Unterhalts ein strengerer Maßstab angelegt werden müsse als bei nicht tituliertem Unterhalt, denn nur in einem besonderen Ausnahmefall könne dem Titelgläubiger die zwangsweise Durchsetzung seines rechtskräftig festgestellten Anspruchs verweigert werden.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 1 UF 92/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5994
OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 1 UF 92/00 (https://dejure.org/2001,5994)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2001 - 1 UF 92/00 (https://dejure.org/2001,5994)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2001 - 1 UF 92/00 (https://dejure.org/2001,5994)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 327
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1976 - VI ZR 167/75

    Schmerzensgeldanspruch - Zustellung der Klageschrift - Rechtshängigkeit -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 1 UF 92/00
    Sein Verweis auf die Rechtsprechung des BGH zur (inzwischen aufgehobenen) Regelung des § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB, die eine Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs erst ab Rechtshängigkeit betraf (BGH NJW 1977, 696; NJW 1976, 1890), ist insofern nicht einschlägig, als es dort um rechtsstärkende oder rechtsmehrende materielle Wirkungen (Übertragbarkeit/Vererblichkeit des grundsätzlich höchstpersönlichen Schmerzensgeldanspruchs) ging, die an den Eintritt der Rechtshängigkeit knüpften.
  • OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85

    Zeitschranke der Rechtshängigkeit; Zugang des Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 1 UF 92/00
    Auf sie ist deshalb auch § 270 Abs. 3 ZPO anwendbar (so auch OLG Schleswig, FamRZ 1988, 961 ff.).
  • OLG Köln, 09.12.1975 - 15 U 210/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 1 UF 92/00
    Sein Verweis auf die Rechtsprechung des BGH zur (inzwischen aufgehobenen) Regelung des § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB, die eine Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs erst ab Rechtshängigkeit betraf (BGH NJW 1977, 696; NJW 1976, 1890), ist insofern nicht einschlägig, als es dort um rechtsstärkende oder rechtsmehrende materielle Wirkungen (Übertragbarkeit/Vererblichkeit des grundsätzlich höchstpersönlichen Schmerzensgeldanspruchs) ging, die an den Eintritt der Rechtshängigkeit knüpften.
  • OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07

    Berücksichtigung der Kosten für Niederschlagswasser bei der Berechnung des

    Die Ableistung der bisherigen vollschichtigen wöchentlichen Arbeitszeit über den 1. März 2006 widerlegt das Vorbringen des Antragstellers, aus gesundheitlichen Gründen zu einer Inanspruchnahme von Altersteilzeit gezwungen gewesen zu sein (vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 327).
  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 7 WF 166/06

    Nachehelicher Unterhalt für die Vergangenheit - Treuwidrige Berufung des

    Dies gilt auch für die Jahresfrist nach § 1565 b Abs. 3 BGB, die einen gesetzlich geregelten Sonderfall der Verwirkung darstellt und eine Ausschlussfrist enthält (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 327; OLG Schleswig, FamRZ 1988, 961 ff).
  • OLG Koblenz, 22.03.2004 - 13 UF 656/03

    Entscheidung über Abänderung eines Unterhaltstitels geschiedener Eheleute nach

    Für die Bestimmung des Unterhaltsbedarfs ist eine Minderung der Einkünfte des unterhaltspflichtigen Ehegatten zwar zu berücksichtigen, sofern diese nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit beruht oder durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Unterhaltspflichtigen veranlasst ist und von diesem durch zumutbare Vorsorge hätten aufgefangen werden können (vgl. BGH Urteil vom 15. Oktober 2003 Az. XII ZR 65/2001, veröffentlicht in Juris Rechtsprechung; OLG Köln FamRZ 2003, 602, 603; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 327, 328; OLG Hamm FamRZ 1999, 1078).
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